Die Haftpflichtversicherung des schuldigen Lenkers übernimmt nach einem Unfall die Reparaturkosten am anderen Fahrzeug. Viele der Betroffenen wissen jedoch nicht, dass unter speziellen Voraussetzungen es möglich ist, von der Versicherung die Wertminderung des Autos, durch den Unfall, ebenfalls ersetzt zu bekommen.
Jeder Unfall ist meist auch eine Wertminderung am Fahrzeug selbst, denn auch wenn das Unfall-Auto wieder einwandfrei reparariert ist, so ist es weniger wert als ein unfallfreies. Im Fachjargon nennt man dies „merkantiler Minderwert“. Dieser Minderwert wird von den Versicherungen nicht automatisch bezahlt, sondern immer nur, wenn reklamiert wird.
Wenn Sie ein Auto haben, welches unter 70.000 km hat, so stehen ihre Chancen gut auf einen Ausgleich der Wertminderung durch den Unfall. Ob ihnen hier ein Ausgleich zusteht oder nicht, das können Sie über die Arbeiterkammer bzw. mit der Versicherung erfragen bzw. abklären.
Ich habe vor kurzem einen Seitenschaden Beifahrerseite wobei bei meinem BMW 116i Bj.2007 beide Türen sowie die A-Säule beschädigt wurden. KM stand : 130000km. Habe ich hier einen Wertanspruch und wie hoch könnte dieser sein.
Bitte um Rückmeldung.. vielen Dank