Es gibt mehrere Möglichkeiten sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern. So kann man eine Versicherung abschließen, die im Falle einer Arbeitslosigkeit, die sogenannte private Arbeitslosenversicherung, eintritt. Die Arbeitslosigkeit muss jedoch unverschuldet sein. Man muss sich genau überlegen, ob es Sinn ergibt eine entsprechende Versicherung abzuschließen, da die Kosten hierfür nicht unbedingt gering sind. Es gibt sicherlich Arbeitnehmer, die mit einer Arbeitslosenversicherung gut beraten sind. Das kommt immer ein bisschen auf die individuelle Lage an. Alternativ wäre ja auch die Rücklage eines bestimmten Betrages in einer frei gewählten Anlageform möglich.
Arbeitslosigkeit kann man jedoch noch anders absichern. Es gibt Versicherungen, die bei einer Arbeitslosigkeit z. B. die Rechtschutzversicherung oder auch Unfallversicherung übernehmen. Möglich ist auch eine Absicherung in Form einer Beitragsfreistellung. Wichtig und sinnvoll ist der Abschluss einer Risikoversicherung, die im Falle von Arbeitslosigkeit die Raten des Kredites für eine gewisse Zeit übernimmt oder ihn unter Umständen, je nach Abschluss, ablöst. Diese Absicherung ist sicherlich sinnvoller, da auch die monatlichen Beiträge hierfür nicht unerschwinglich sind.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass eine Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit in dem ein oder anderen Fall, sinnvoll sein kann. Der Abschluss einer reinen Versicherung gegen Arbeitslosigkeit sollte jedoch gut abgewägt werden. Zudem sollte man auch das persönliche Risiko einer Arbeitslosigkeit nicht außer Acht lassen. Bei betriebsbedingten Kündigungen werden z. B. Abfindungen gezahlt, die dann zur Überbrückung dienen.