Pensionshöhe berechnen in Österreich – Wie errechnet sich die Pensionshöhe in Österreich?

Die Höhe der Alterspension in Österreich errechnet sich aus der Bemessungsgrundlage und den Steigerungspunkten, wobei folgende Formel zur Anwendung gelangt: Alterspension = Bemessungsgrundlage * Steigerungspunkte (§ 261 ASVG). Die Bemessungsgrundlage errechnet sich im Jahr 2010 aus dem Durchschnitt der 264 Monate mit den höchsten Gesamtbeitragsgrundlagen. Der Zeitraum für die Bemessungsgrundlage wird bis zum Jahr 2028 auf 480 Monate angehoben (§ 238 ASVG). Je nach Anzahl der Versicherungsmonate erhält die Person einen bestimmten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage als Pensionsleistung. Die Höhe dieses Prozentsatzes wird unter Heranziehung von Steigerungspunkten berechnet. Pro Versicherungsjahr ergeben sich 1,78 Steigerungspunkte (§ 261 ASVG).

Die rechtlichen Grundlagen richten sich nach dem Geburtsdatum (§ 617 ASVG): Bei Personen, die vor dem 1.1.1955 geboren sind (1), wird die Alterspension auf Basis der für das Jahr 2004 gültigen Rechtslage mit einer Vergleichsberechnung auf Basis der zum 31.12.2003 gültigen Rechtslage berechnet (§ 607 ASVG). Ist die Vergleichspension höher, werden höchstens 93,50 Prozent der Vergleichspension ausbezahlt. Bei Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren sind und die vor dem 1.1.2005 bereits Versicherungszeiten erworben haben (2), wird eine Parallelrechnung durchgeführt. Die Höhe der Pension ergibt sich aus dem Verhältnis der vor und nach dem 1.1.2005 erworbenen Versicherungszeiten. Bei Personen, die ab 1.1.2005 erstmals Versicherungszeiten erwerben (3), dient als Grundlage für die Berechnung der künftigen Pensionsleistung ausschließlich das harmonisierte Neurecht (Pensionskonto). Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit einem Kontoprozentsatz von 1,78 multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben.

Eine Antwort

  1. windhaber alfred August 30, 2012

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