Pensionsberechnung Beamte

Wie errechnet sich in Österreich die Pension, welche Leistungen muss man erbringen, bzw. welche erhält man (aus der Beamten-Sicht)?

Bei der Pensionsberechnung werden zum Einen die erbrachten Dienstzeiten bzw. die anrechenbaren Vordienstzeiten herangezogen. Zum Anderen besteht die Möglichkeit bei Ruhestandsversetzungen auf Grund von Dienstunfähigkeit eine Zurechnung zu erhalten, damit die Abschläge bei den Dienstzeiten abgefedert werden. Die prozentuelle Bewertung erfolgt auf Grund der gültigen Gesetzeslage. Bei den städtischen Beamten gab es zum Beispiel im Juli 2005 eine Pensionsreform wodurch die Dienstjahre bis zum 30. Juni 2005 eine andere prozentuelle Bewertung haben, als die Dienstzeiten ab dem 1. Juli 2005. Weiters können die Abschläge bei der Pensionierung durch Zurechnung von Kindererziehungszeiten vermindert werden. D.h. Zeiten die bei der Pensionsberechnung bis zum 4. Lebensjahr des Kindes nicht berücksichtigt wurden, können prozentuell bzw. finanziell angerechnet werden.

Beamte die während ihrer Dienstzeit eine gewisse Anzahl von Nachtdiensten im Kalenderjahr geleistet haben, bekommen eine Zurechnung pro Kalenderjahr bis das volle Pensionsausmass von 80 Prozent erreicht ist. Bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand werden nicht nur bei den Dienstzeiten Abschläge wirksam, sondern auch Altersabschläge. Das vorgeschriebene Pensionsalter und die Anzahl der zu erbringenden Dienstjahre richtet sich nach dem Geburtsdatum. Derzeit besteht bei den städtischen Beamten eine Übergangsregelung für Geburtsdaten vor dem 30.11.1959. Alle danach Geborenen müssen 45 Dienstjahre erbringen und das 65. Lebensjahr erreicht haben um das volle Pensionsausmaß zu erhalten.

Hinterlassen Sie eine Antwort