Pensionsberechnung ASVG

Pensionsberechnung ASVG – Wie sieht die Berechnung der Pension im ASVG System aus?

Es gibt kaum einen Bereich, der so von Veränderungen geprägt ist wie das Pensionsrecht nach dem ASVG. Fast jährlich gibt es Novellen zu den bestehenden Gesetzen, und es wird immer schwieriger, voraussagen zu können, wie hoch die Pension einmal sein wird bzw. wie lange das System überhaupt noch zu finanzieren sein wird.
Im Jahr 2005 wurde für alle Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ein Pensionskonto eingerichtet, mit dem die Berechnung einer Pension erleichtert werden soll. In dem Pensionskonto werden Zeiten der Erwerbstätigkeit und Zeiten einer Teil- oder freiwilligen Versicherung erfasst sowie die zugehörigen Beitragsgrundlagen, also das beitragspflichtige Einkommen der jeweiligen Jahre, gespeichert.

Die jährlichen Grundlagen werden um den Faktor von 1,78 % erhöht. Am Ende des Erwerbslebens erfolgt dann die „Gesamtgutschrift“, das sind die aufgewerteten Beträge der Jahresgutschriften, wobei hier dann allfällige Zu- oder Abschläge (z.B. Pensionsantritt vor Erreichen des Mindestalters etc.) errechnet werden. Am Ende des Pensionskontos steht somit dann die Jahresbruttopension, die dann durch 14 dividiert (12 Monate und 2 Sonderzahlungen) und zur Auszahlung gebracht wird. Das Pensionskonto wird bis zu dem Jahr geführt, in das der Stichtag für die Alterspension fallen würde.

Auf Verlangen können Versicherte seit dem Jahr 2008 einen Ausdruck ihres persönlichen Pensionskontos verlangen, aus dem man dann die Höhe der Pension, wenn man jetzt in den Ruhestand gehen würde, ersehen kann.

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