Über 100.000 Österreicher bekommen demnächst Post von der Gebietskrankenkasse. Der Grund für das Schreiben der GKK ist, dass die Personen eine Nachzahlung für ihre geringfügige Arbeit erhalten. Betroffen sind Beschäftigte die neben der geringfügigen Arbeit oder durch mehrere geringfügige Arbeiten die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen.
Untersucht wurde von der GKK das Jahr 2007 – dort lag die Geringfügigkeitsgrenze bei € 341,16 pro Monat. Wer in Summe mehr verdient in einem Monat muss noch Sozialversicherung bezahlen. Damit kommt noch weg:
- Unfallversicherung
- Pensionsversicherung
- Krankenversicherung
Das Gesetz gibt vor, dass die GKK ein Jahr später die Beträge für die Sozialversicherung bezahlen muss. Die Nachzahlung bei geringfügiger Arbeit macht ca. 15 % aus des Zuverdiensts.
Unter welchem Punkt muss ich die Nachzahlung des Vorjahres an die Gebietskrankenkasse geltend machen?
danke!