Nachdem freie Dienstnehmer bereits mit 1. Jänner 2008 eine Arbeitslosenversicherung abschließen mussten gibt es auch für Selbstständige ab 1.1.2009 eine Arbeitslosenversicherung.
Unternehmer die selbständig erwerbstätig sind haben ab 1.1.2009 die Freude, dass sie ebenfalls in den Genuss einer Arbeitslosenversicherung kommen. Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ist jedoch nicht zwingend sofern es sich nicht um einen freien Dienstnehmer handelt.
Hinsichtlich verpflichtender Arbeitslosenversicherung wird es auch Sonderregelungen geben, nämlich für jene Unternehmer die vor ihrer selbständigen Tätigkeit bereits unselbständig tätig waren. Da diese bereits zuvor in ihrer unselbständigen Tätigkeit bereits Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben haben, können diese sich diese Ansprüche unbefristet in die Selbständigkeit mit hinüber nehmen.
Insgesamt gibt es 3 verschiedene Fälle wo es sich anlassbezogen entscheidet ob hier die Arbeitslosenversicherung für Selbständige gilt oder nicht:
- Personen, die vor dem 1.1.2009 unselbständig und selbständig erwerbstätig waren. Sie behalten ihre durch ihre unselbständige Tätigkeit erworbenen Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
- Personen, die erst nach dem 1.1.2009 eine selbständige Tätigkeit beginnen (Neugründer), wenn sie vorher unselbständig erwerbstätig waren.
- Selbständige, die nie Arbeitnehmer waren bzw. Neugründer ab 1.1.2009, die weniger als 5 Jahre unselbständig erwerbstätig waren.Diese sind nicht automatisch arbeitslosenversichert, können sich aber freiwillig versichern (siehe unten).
Wie viel kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Selbständige haben die Wahl zwischen 3 fixen monatlichen Beitragsgrundlagen. Die Beitragsgrundlage beträgt je nach Wahl ein Viertel, die Hälfte oder drei Viertel der Höchstbeitragsgrundlage nach dem GSVG, der Beitragssatz macht 6 Prozent aus.
monatl. Beitrag |
monatl. |
201,60 Euro |
1.179,30 Euro |
134,40 Euro |
855,90 Euro |
67,20 Euro |
544,20 Euro |
Wenn man sich die Kosten für diese Arbeitslosenversicherung ansieht, so zweifelt man ob der Sinnhaftigkeit, denn Arbeitslosenversicherung erhält man nur die ersten 6 Monate, danach nur noch Notstandshilfe. Die monatlichen Zahlungen und das, was man aus der Arbeitslosenversicherung wieder zurück bekommt ist gelinde gesagt „mager“. Darum soll sich jeder Selbständige das Angebot durchrechnen, denn es ist sicher kein „gutes Angebot“ welches der Unternehmer auf jeden Fall in Anspruch nehmen soll.
Ein anderer Blog, Conserio, schließt sich der Meinung ebenfalls an, dass das Angebot für eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige doch sehr geschmalzen sind. Darum soll es sich jeder Selbständige wirklich überlegen ob es nicht vifer ist, wenn jeder für sich selbst vorsorgt. Hier ist wohl wirklich Eigeninitiative gefragt.
Wobei ich immer noch den Verdacht habe, dass bei diesem Gesetz den üblichen Verdächtigen ein ungewollter Fehler unterlaufen ist. Weil GSVA-Zwangsversicherte hier ausnahmsweise einmal freiwillig entscheiden können, und völlig überraschend nicht mitmachen müssen. So wie z.B. bei der seit 2008 gültigen Zwangsvorsorge.
Aber wer weiß, vielleicht bessert hier das Kabinett Faymann ja nach. Und die GSVA wird sicherheitshalber fortan 85% mehr von der Bemessungsgrundlage zusätzlich einbehalten, für zukünftige Absicherungsformen von Selbständigen die erst noch beschlossen werden müssen…