Die Hacklerregelung wird in Österreich neu geregelt. das ist fix und damit wird die Hacklerrente wieder ein wenig unattraktiver, damit sich der Staat noch mehr Geld erspart.
Das Wort „Hackler“ bedeutet übersetzt Schwerarbeiter. Dennoch darf der Begriff nicht wörtlich verstanden werden, da die Hacklerrente sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte gleichermaßen gelten soll. Im Ergebnis geht es darum, dass Versicherte frühzeitig in Pension gehen können, alsbald sie die Mindestanzahl der Beitragsmonate erreicht haben. Bei Männern, die bis 1954 geboren worden sind, beträgt die Mindesteinzahlung 540 Beitragsmonate, wohingegen Frauen ihre Leistungen in 480 Monaten eingezahlt haben müssen, wenn sie bis zum Jahre 1959 geboren wurden. Nunmehr steht die Rentenregelung in Österreich schon lange in der Kritik und ist obendrein ein wichtiger Diskussionspunkt in der politischen Struktur des Landes. Dennoch soll die Regelung auch in Zukunft nicht abgeschafft werden, gleichsam kommt es zu wesentlichen Veränderungen.
Erhöhung der Sozialversicherung für die Hacklerregelung neu
In Zukunft versucht die österreichische Regierung die Bundeszuschüsse zu minimieren, so dass auf die Versicherten eine Beitragserhöhung zukommen wird. Beispielsweise müssen sich Landwirte auf eine Erhöhung von 15 auf 16 und Gewerbetreibende auf einen Mehraufwand von 15,5 auf 17,5 Prozent einstellen. Derzeit laufen gleichermaßen noch die Gespräche über eine Pensionsanpassung derzeitiger Pensionierten. Kurzum wird die Hacklerregelung langfristig ihre Attraktivität einbüßen. Der Staat versucht derweil seine Ausgaben einzusparen, der Mehraufwand soll von den Versicherungsnehmern getragen werden. ÖAAB-Chef Fritz Neugebauer gab bekannt, dass die Hacklerregelung auf diese Weise bis mindestens 2013 verlängert wird. Dennoch bleibt die frühzeitige Pension weiterhin in der Diskussion, so dass mit weiteren Regeländerungen zu rechnen sein wird.