Hacklerpension: Ab 2014 bringt Schulzeit Nachkauf kaum mehr etwas

Nach und nach kommen die ganzen Einschnitte der Regierung ans Tageslicht, so auch bei der Hacklerpension, bei der sich ab 2014 wieder etwas tun wird. Unter anderem nämlich bei der Handhabe beim Nachkauf von Schulzeiten. Wenn nämlich jemand Schulzeiten oder Studienzeiten nachkaufen möchte, so ist dies in Zukunft nicht mehr pensionsbegründend. Das bedeutet, dass wenn jemand Schulzeiten nachkauft und nach 2013 in Pension geht, so gelten diese nachgekauften Zeiten nicht mehr für den früheren Gang in die Pension. Das bedeutet, dass diese nachgekauften Zeiten keineswegs als echte Versicherungszeiten mehr gelten ab 2014 – sie erhöhen lediglich die Pension selbst.

Aber nicht nur beim Nachkauf kommt es zu einer Erschwernis. Auch der Krankenstand wird nicht mehr als Pensionsmonat anerkannt. Das bedeutet, wenn jemand krankheitsbedingt länger ausfiel, so gelten diese Monate nicht mehr für die Pension!

Änderung Alter bei der Hacklerpension ab 2014

Bei der Hacklerpension wird auch das Antrittsalter geändert. Im Moment ist es so, dass Männer mit 45 Versicherungsjahren (geboren bis 31.12.1953) und Frauen mit 40 Versicherungsjahren (geboren bis 31.12.1958) in die Hacklerpension gehen können. Ab 2014 erhöht sich dieses Alter pauschal um 2 Jahre.

Nachkauf von Pensionszeiten wird teurer ab 2011

Der Nachkauf von Pensionszeiten wird ebenso teurer ab 2011. Im Moment kostete 1 Monat aus der Schulzeit 312,36 Euro, ab 2011 müssen jedoch 957,60 Euro dafür ausgegeben werden. Natürlich kann man aber auch weiterhin diese zusätzlichen Beiträge von der Lohnsteuer absetzen

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