Geringfügigkeitsgrenze 2008

Die Geringfügigkeitsgrenze 2008, also jenes Gehaltslimit bis zu dem keine Sozialversicherung bezahlt werden muss (sondern gegebenenfalls nur Lohnsteuer bzw. Einkommenssteuer) liegt heuer bei € 349,01. Diese wurde um knappe € 8,- erhöht im Vergleich zur Geringfügigkeitsgrenze 2007 (€ 341,16).

Hier noch die Detaildaten zur Geringfügigkeitsgrenze 2008 im ASVG beträgt:

  • täglich EUR 26,80
  • monatlich EUR 349,01
Wenn diese Grenze gesamtheitlich überschritten wird, so muss mit einer Nachzahlung wegen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze gerechnet werden. Diese beträgt rund ~ 15 % der Einkünfte.

Kommentare

  1. Ümit Akcay Oktober 2, 2009
  2. erich müller Oktober 28, 2009

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