Arbeitslosengeld Berechnung

Das Arbeitslosengeld in Österreich errechnet sich maßgeblich aus einem Grundfreibetrag, eventuellen Familienzuschlägen, sowie gegebenenfalls einem Ergänzungsbetrag. Die Berechnung des Betrages hängt von einigen speziellen Faktoren ab, weshalb man sich auch ohne individuelle Angaben, wie Familienstand und bisherigem Verdienst, nur auf eine grundsätzliche Berechnungsformel stützen kann.

Diese richtet sich hinsichtlich des Grundfreibetrages zu allererst nach dem Zeitpunkt der Geltendmachung des Arbeitslosengeldanspruches. Wird dieser vom 1. Jänner bis zum 30. Juni eines Jahres geltend gemacht, so ergibt sich aus der beim Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger gespeicherten Jahresbeitragsgrundlage der Grundbetrag. Diese Jahresbeitragsgrundlage bildet sich aus allen arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt des vorletzten Jahres.

Wird Arbeitslosengeld zwischen dem 01. Juli und 31. Dezember beantragt, werden für die Arbeitslosengeld Berechnung die versicherungspflichtigen Entgelte des letzten Jahres berücksichtigt. Sollte für die vergangenen zwei Jahre keine Jahresbeitragsgrundlage vorliegen, so muss zur Festsetzung des Grundbetrages die letzte vorhandene Jahresbeitragsgrundlage herangezogen werden. Ist jedoch noch keine Beitragsgrundlage vorhanden, so richtet sich der Grundbetrag nach dem Einkommen der letzten sechs Monate vor Beantragung des Arbeitslosengeldes.

Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens. Dieses ergibt sich aus der Beitragsgrundlage. Hier wird zunächst eine Bruttobemmessungsgrundlage gebildet. Von dieser sind dann die zur Geltendmachung des Arbeitslosengeldes maßgeblichen sozialen Abgaben sowie die Einkommenssteuer abzuziehen. 55% Von diesem Betrag, man könnte ihn als Nettobemessungsgrundlage bezeichnen, ergeben den Grundbetrag.
Sollte der Grundbetrag unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes (793,40€) liegen, dann kann er bis zu 60% bzw. 80% der Bruttobemessungsgrundlage, nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, betragen. Bis zu 80% errechnen sich nur dann, wenn mindestens ein Kind vorhanden ist.

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