Abtretung Lebensversicherung

Zunächst zu den Grundbegriffen bei der Abtretung einer Lebensversicherung: Die Abtretung oder Zession bedeutet die Übertragung von Forderungen beziehungsweise Rechten an eine weitere Person, die ursprünglich weder Gläubiger noch Schuldner des Vertrags war. Eine Lebensversicherung ist wiederum eine häufig abgeschlossene Altersabsicherung.
Bei der Abtretung einer (Lebens)versicherung werden alle Rechte des Versicherungsnehmers an den sogenannten Zessionar, zum Beispiel eine Bank, abgetreten. Unter dem Zessionar versteht man die Person, auf die die Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag übergehen. Der Zessionar kann nach der Abtretung über die Rechte allein verfügen, ihm steht die Leistung aus der Lebensversicherung zu.

Die Lebensversicherung kann als Sicherheit für einen Kredit dienen und aus diesem Grunde abgetreten werden. Es können sämtliche Rechte oder nur Teile der Lebensversicherung abgetreten werden.

Zu beachten ist: Von Bedeutung ist die Zustimmung der Versicherungsanstalt zur Abtretung der Lebensversicherung. Oft wird von Anfang an vereinbart, ob überhaupt eine Abtretung stattfinden darf. Bei der Zession haben der Versicherungsnehmer, die Versicherung und der neue Gläubiger (in dem Falle, dass die Lebensversicherung im Zusammenhang mit einem Kredit als Sicherheit abgetreten wird, die Bank oder der private Geldgeber) zu unterzeichnen. Die Beiträge zahlt auch weiterhin der ursprüngliche Versicherungsnehmer.
Die Abtretung der Lebensversicherung kann für den ursprünglichen Versicherungsnehmer zwar als Sicherstellung dienen, aber er muss sich dessen bewusst sein, dess er bei Eintritt des Versicherungsfall keinen Leistungsanspruch mehr hat.

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