Die Ausgleichszulage dient dem Zweck, jeder Pensionsbezieherin/ jedem  Pensionsbezieher, welche(r) seinen Hauptwohnsitz im Inland hat, ein  Mindesteinkommen zu gewähren.
Wenn das Gesamteinkommen einer Pensionistin/ eines Pensionisten (samt  sonstiger Nebeneinkommen sowie Unterhaltsansprüche) unter einem  gesetzlich fixierten Mindestrichtsatz liegt, bekommt die Bezieherin /  der Bezieher einer Pension eine Ausgleichszulage. Ein jeder Antrag auf  Pension wird ebenfalls als Antrag auf Ausgleichszulage interpretiert.
Die Ausgleichszulage wird 14-mal im Jahr ausbezahlt, und zwar in Höhe  des Unterschieds zwischen der Pensionssumme (brutto), Nettoeinkommen und  Unterhaltsansprüchen sowie dem Richtsatz.
Zur Höhe der Ausgleichszulage 2012: Der Richtsatz für Ausgleichszulagen  von Pensionisten, die alleinstehend sind, beträgt 814,42 Euro monatlich  ab Jänner 2012. Liegt der Pensionsanspruch also bei 500 Euro, beträgt  die Summe der Ausgleichszulage 314,42 Euro monatlich. Bei  Pensionistnnen/Pensionisten, welche samt Ehepartner oder eingetragenen  gleichgeschlechtlichen Partner im selben Haushalt leben, beträgt der  Richtsatz 1.221,68 Euro. Die Erhöhung des Richtwerts pro Kind, das ein  Nettoeinkommen unter 291,82 Euro hat, beträgt 125,72 Euro.  Bezieher(innen) von Waisenpensionen bis zum 24. Lebensjahr werden die  Einkünfte bis zu einem Richtsatz auf 299,70 Euro erhöht. Sind beide  Elternteile verstorben, beträgt der Richtsatz für das verwaiste Kind bis  zum 24. Lebensjahr 450,00 Euro. Für Waisenpensionen gilt: Bei  Halbwaisen über 24 beträgt der Richtsatz 532,56 Euro, bei Vollwaisen  über 24 814,82 Euro.
Personen, die eine Ausgleichszulage beziehen, sind von der Rezeptgebühr  und von den Rundfunkgebühren befreit, außerdem können sie eine  Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt beantragen.
Weitere Beihilfen sind möglich, Auskünfte geben das Wohnsitzfinanzamt  und die Österreichischen Bundesbahnen oder andere Betreiber von  Verkehrsnetzen.
Hallo, ich bekomme zur Invaliditätspension seit Oktober 2014 eine Ausgleichszulage.
Hier meine Frage: Bekomme ich diese Zulage auch 14 mal ausbezahlt?
mfg. Thomas