In Österreich wird eine sogenannte Wohnbeihilfe ausgezahlt, wenn der Mieter ein geringes Einkommen aufweist bzw. ein unterdurchschnittliches Einkommen erhält. Somit unterstützt das Land Österreich hilfsbedürftige Personen, damit sich diese eine Wohnung leisten können. Doch es gibt verschiedene Voraussetzungen und Fristen, welche beim Antrag auf Wohnbeihilfe berücksichtigt werden müssen.
So kann der Antrag auf Wohnbeihilfe nur nach dem Abschluss des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages gestellt werden. Der Antrag muss zudem bis zum spätestens 15. des Monats eingebracht werden. Zuständig hierfür ist das zuständige Wohnbauförderungsamt des Bundeslandes.
Den Antrag können nur österreichische Staatsbürger stellen bzw. Bürger, welche aus einem EU Staat kommen. Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft können erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt und einer legalen Aufenthaltsbewilligung einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen. Beim Antrag muss neben der Wohnungsgröße auch das gesamte Einkommen angegeben werden. Das bedeutet, dass von jeder in der Wohnung gemeldeten Person das Einkommen bekannt gegeben werden muss, um zu prüfen, ob ein Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht.
Die Wohnbeihilfe kann in der Regel nur von Menschen gestellt werden, die einen deutlich höheren Wohnungsaufwand bzw. finanziellen Aufwand haben, sodass die Differenz zum persönlichen Leben nicht reicht. Da die Anträge oftmals wochenlang bearbeitet werden, errechnet sich die Wohnbeihilfe ab dem Antragstellungsdatum und wird bei positiver Behandlung rückwirkend bezahlt.