Ab wann hat man Anspruch auf einen Familienhärteausgleich bzw. was ist der Sinn hinter dem Familienhärteausgleich?
Der Familienhärteausgleich ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Familien in Österreich, wenn alle anderen gesetzlichen Möglichkeiten zur Unterstützung nicht mehr greifen. Diese Zahlung erfolgt nur, wenn die Familie sich in einer unverschuldeten Notlage befindet, aus der aus eigener Kraft kein Ausweg mehr gefunden werden kann. Die finanzielle Überbrückungshilfe ist eine Einmalzahlung, die zum angegebenen Zweck verwendet werden muss. Geschieht dies nicht muss das Geld wie ein Darlehen mit Zinsen zurückgezahlt werden. Es existiert keine formale Beschränkung, allerdings wird die Höhe der Zahlung von Fall zu Fall entschieden und ist ebenfalls abhängig von den vorhandenen Zahlungsmitteln. Durchschnittlich werden 5200 € gezahlt.
Der Familienhärteausgleich kann von österreichischen Staatsbürgern, EU-Staatsbürgern, Staatenlosen mit Wohnsitz in Österreich und Flüchtlingen nach der Genfer Konvention bezogen werden. Leibliche Eltern, Adoptiv- oder Pflegeeltern, Alleinerziehende und Großeltern, die ihre Enkel versorgen und die Vormundschaft haben können die Zahlung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Kinder im Haushalt leben, außer sie sind auf Grund von Ausbildung oder pflegerischen Maßnahmen entschuldigt. Falls das Kind allein die staatliche Familienbeihilfe bezieht, kann es auch selbst den Familienhärteausgleich beantragen.
Um die finanzielle Überbrückungshilfe zu beantragen genügt ein formloser Antrag, wobei ein fertiges Formular beim Amt zu erhalten ist. Außerdem müssen Einkommensbescheide, Belege der Fixkosten, offenen Rechnungen, Nachweise von Vermögen und Nachweise von Krediten und Darlehen eingereicht werden. Flüchtlinge sollten möglichst einen Reisepass als Kopie oder ein anderes Dokument, dass ihren Status als Asylbewerber zeigt abgeben.