Die Arbeiterkammer hat in einem Artikel die rechtliche Komponente des Umtauschs sich angesehen und zeigt, dass sehr oft Unternehmen aus Kulanz den Konsumten entgegen kommt. Wenn Sie wissen möchten, was Sache ist, so lesen Sie sich die kommenden Zeilen zum Thema Recht auf Umtausch durch bzw. sehen Sie sich den Artikel der AK im Detail an, denn hier finden Sie die rechtlichen Standpunkte zum Thema Recht auf Umtausch!
Nach geltendem österreichischen Recht kann niemand den Umtausch bzw. die Rücknahme einer Ware verlangen, nur weil sie ihm plötzlich nicht mehr gefällt. Grundsätzlich sind Käufer und Verkäufer im gleichen Maß an den Kaufvertrag gebunden. Trotzdem geben sehr viele Firmen ihren Kunden auf freiwilliger Basis ein Umtauschrecht, einige sogar ein Geldrückgabe-Recht. Natürlich sind auch damit Bedingungen verknüpft. Es ist deshalb auf alle Fälle gut, sich vor einem eventuellen Kauf zu informieren, welche Regelungen der Verkäufer für den Fall von Umtausch und Rückgabe hat. Nur so, ist man auf der sicheren Seite.
Meistens gilt: Der Kassenzettel muss vorhanden sein, die Ware muss unversehrt sein, Wäsche darf nicht getragen sein, Etiketten nicht entfernt evtl. muss die Ware auch noch original verpackt sein. Einige Händler nehmen Ware sogar nach dem ersten Tragen oder Benutzen noch zurück, auch das ist aber reine Kulanz und nicht einforderbar.
Anders sieht es bei Online- Bestellungen aus. Da der Käufer die online bestellte Ware ja nicht vorher prüfen kann, gibt es hier ein gesetzliches Rückgaberecht von sieben Tagen ab Erhalt der Ware. Auch dabei gibt es aber Ausnahmen wie zum Beispiel bei DVDs und Computerspielen, die nur versiegelt zurückgenommen werden.