Das Recht auf Unterhalt haben unter gewissen Vorraussetzungen unter anderem Kinder, der Ehepartner / die Ehepartnerin, als auch Eltern. Dieser Anspruch bezieht sich auf Leistungen, welche den Lebensbedarf einer Person gewährleisten. Unterschieden wird hierbei nochmal in Naturalunterhalt, also einer Wohnung, Lebensmittel, Kleidung, sowie Taschengeld, und Geldunterhalt, beispielsweise Alimente.
Eltern haben die Verpflichtung gegenüber ihrer Kinder, ihnen den Kindesunterhalt zu gewähren, solange sie noch nicht Selbstunterhaltungsfähig sind
Man kann als Erwachsener, im Falle einer Scheidung, eine Unterhaltszahlung von seinem Ehepartner / seiner Ehepartnerin fordern. Diese Forderung ist jedoch bedingt durch die Art der Scheidung, ob diese übereinstimmend oder umstritten verlaufen ist.
Desweiteren haben Kinder auch eine Unterhaltsverpflichtung zu ihren Eltern, sollte es diesen nicht möglich sein, sich selbst eigenständig zu versorgen. Allerdings existiert diese Verpflichtung nur, sofern die Eltern ihre Unterhaltsverpflichtungen zu ihren Kindern vollständig und ohne Ausnahme eingehalten haben.
Sollte einer dieser Verpflichtungen nicht nachgegangen werden, so ist dies in jedem Falle per Klage zu erreichen, da die Unterhaltsverpflichtungen gesetzlich durch das österreichische Kindschaftsrecht, als auch durch einen Teil des Familienrechts festgelegt sind.
Sollte während Zivil-, Wehr- oder Ausbildungsdienstes Unterhalt von ihnen verlangt werden, so haben Sie das Recht auf finanziellen Zuschuss.