Banken bieten neben Gehalts-, Pensions- und sonstigen Privatkonten auch oft Online-Sparkonten zum Online-Sparen an. Im Unterschied zu herkömmlichen Sparbüchern wird keine Urkunde in Form eines Buchs (Sparbuch) ausgestellt. Der Inhaber kann von seinem Online-Sparkonto Geld auf sein Girokonto überweisen bzw. auch mit einer Kontokarte von diesem abheben.
Aber Vorsicht – Online Sparen ist „anders“!
Banken nehmen sich beim Online Sparen so manche Freiheiten raus. Das Online Sparen ist meist nämlich eine Sichteinlage und keine Spareinlage, das bedeutet für den Konsumenten, dass er werden ein Recht auf einen fixen Zinssatz, noch die Zinsanpassungen nach bestimmten Regeln zu funktionieren hat.
Die Arbeiterkammer meint, dass dies so nicht korrekt ist, denn diese ist der Meinung, dass diese Gelder nicht für den Zahlungsverkehr, sondern für Sparzwecke geparkt sind. Anscheinend könnte es hier wieder zu einer Auseinandersetzung kommen zwischen AK und den lieben Banken. Mal sehen…