Die Einlagensicherung ist eine Garantie für Kunden einer Bank, dass das eingelegte Guthaben nicht verloren geht, sollte die Bank Konkurs anmelden müssen. In Österreich gilt eine Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Person und Bank.
Die Einlagensicherung gilt gleichermaßen für natürliche und nicht natürliche Personen. Berücksichtigt werden Sparbücher, Konten und Bausparverträge. Nicht gesichert sind hingegen die Einlagen in Wertpapier-Dienstleistungen von Unternehmen, Vereinen, Genossenschaften, Banken, öffentlich-rechtlichen Instituten, Pensionskassen und Versicherungen. Ebenfalls nicht gesichert sind übrigens auch die Einlagen von Personen, die der vom Konkurs betroffenen Bank nahe stehen. Beispielsweise Mitglieder des Bankvorstands oder des Aufsichtsrats.
Weil das österreichische Bankensystem in mehrere Sektoren aufgeteilt ist, gibt es auch mehrere Einrichtungen, die die Einlagensicherung verwalten. Beispielsweise die Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft oder die HYPO Haftungsgesellschaft. Die Einlagensicherung in Österreich ist mit 100.000 Euro pro Person und Bank doppelt so hoch, als von der EU vorgeschrieben. Im Zuge der Bankenkrise ist im Herbst 2008 sogar eine unbegrenzte Einlagensicherung beschlossen worden. Diese ist aber Ende 2009 ausgelaufen. In Österreich befindliche Zweigniederlassungen von ausländischen Banken unterliegen nicht der österreichischen Einlagensicherung, sondern jener des betreffenden Landes.
Sollte es tatsächlich zum Konkurs der Bank kommen, muss der Einleger einen Antrag stellen. Nach der erfolgreichen Prüfung wird das Geld innerhalb von 20 Werktagen ausgezahlt.