In Österreich war es bis knapp nach der Jahrtausendwende es möglich, dass anonyme Sparbücher eröffnet werden können. Bei anonymen Sparbüchern war es nicht möglich den Inhaber festzustellen – es eignete sich hervorragend zum Geldwaschen – daher musste es auf Druck der EU abgeschafft werden.
Jetzt können nur noch neue Sparbücher nach nach vorheriger Identifikation des Kunden eröffnet werden. Eine Identifikation bei Eröffnung eines Sparbuchs erfolgt durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) bei der Bank.
Wenn ein Sparbuch jedoch nicht € 15.000,- übersteigt, können neu eröffnete Sparbücher auf den Namen des identifizierten Kunden aber auch auf auf eine bestimmte Bezeichnung (z.B. Nummer oder Phantasiebezeichnung) lauten. Ausgeschlossen ist aber die Verwendung eines fremden Namens (laut BWG untersagt). Diese Sparbücher können auch mit einem Losungswort versehen sein – damit erhält jeder Überbringer des Sparbuchs das Geld, wenn er das Losungswort des Sparbuchs weiß.