Gold und Silber

Gold und Silber stellen nicht nur für Anleger in Österreich eine interessante Investitionsmöglichkeit dar. Die exzessive Verschuldung privater Haushalte und Staaten weltweit birgt die Gefahr einer zukünftigen Inflation. Auf der anderen Seite sorgt die enorme Nachfrage aus Schwellenländern für Preissteigerungen bei Gold und Silber. Investitionen in diese Edelmetalle sind auf unterschiedliche Art und Weise möglich.
Zuerst kann der Anleger natürlich Gold und Silber in physischer Form erwerben. Dies kann in Münzform oder direkt als Barren geschehen. Denkbar ist auch der Erwerb von goldenem oder silbernem Schmuck. Der Vorteil des Erwerbs von Gold liegt in der Befreiung von der Mehrwertsteuer in Österreich. Dagegen wird in Österreich der Ankauf von Silber, sowohl in der Form von Barren als auch Münzen mit 20% besteuert. Auch Schmuck unterliegt der Mehrwertsteuer, unabhängig vom zugrunde liegenden Edelmetall. Bei physischen Gold und Silber-Investments stellt sich immer auch die Frage nach optimalen Lagerung. Silber verursacht durch das extrem viel höhere Gewicht und Volumen beim selben Wert eine weitaus größeren Lageraufwand im Vergleich zu Gold.
Alternativ stellt sich für den Anleger die Möglichkeit eines indirekten Investments in die beiden angesprochenen Edelmetalle. Dies kann über den Erwerb von Zertifikaten, Rohstofffonds, Goldminenaktien oder mit physischem Gold besicherten Rohstoff-ETCs (Exchange Traded Commodities) geschehen. Dabei kann allerdings meist keine unmittelbare Kopplung der Preisentwicklung des Investments an den Spot-Preis von Gold oder Silber erreicht werden. Die Anlageprodukte folgen jedoch tendenziell dieser Entwicklung. Von Vorteil sind meist die geringeren Kosten dieser Produkte. Allerdings kommen einige Risikofaktoren hinzu, die genauer betrachtet werden müssen. Der Anleger in Österreich ist oftmals einem Währungsrisiko ausgesetzt, da die Preisnotierungen der Edelmetalle in US-Dollar erfolgen. Bei Zertifikaten kommt meist ein Emittentenrisiko hinzu, da Zertifikate Schuldverschreibungen darstellen und im Falle eines Bankrotts der emittierenden Bank meist nicht bedient werden.

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