Die Pensionsversicherung ist ein österreichisches System, das verschiedene Versicherungsfälle aus dem sozialen Bereich abdeckt. Finanzielle Hilfe leistet es im Alter, bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit. Außerdem können auch Angehörige beim Todesfall des Versicherten auf finanzielle Unterstützung zählen. Die Hauptausgaben der Versicherung sind die Pensionen im Alter.
Finanziert wird die Pensionsversicherung aus drei verschiedenen Säulen. Dazu gehören zum einen öffentliche Mittel, die der Staat bezuschusst und zum Anderen Beiträge, die der Dienstgeber trägt. Außerdem ist jeder arbeitende Österreicher dazu gezwungen, einen bestimmten Anteil seines Bruttolohns in die Pensionsversicherung einzuzahlen. Hierbei spricht man dann vom Pensionsversicherungsbeitrag. Alle eingezahlten Beiträge kommen direkt den aktuellen Pensionisten zugute. Dieses Abkommen zwischen verschiedenen Generationen ist auch in anderen Ländern üblich.
Beim Pensionsversicherungsbeitrag ist der Prozentsatz, der vom Gehalt eingezahlt werden muss, gesetzlich festgelegt und wird jährlich angepasst. Für das Jahr 2012 gelten folgende Sätze:
Arbeiter, Angestellte, Beschäftigte im Bergbau und Freie Dienstnehmer müssen aus eigener Tasche in diesem Jahr 10,25% an Beitrag leisten. Je nach Berufgruppe muss der Dienstgeber dann noch 12,55 bis 18,05% dazugeben.
Gewerbetreibende, Freiberufler, Neue Selbstständige und Bauern müssen den Beitrag alleine tragen. Dadurch wird er jeweils höher ausfallen. Bei Gewerbetreibenden und Neuen Selbstständigen beträgt der Satz 17,5%, bei Freiberuflern 20,0% und bei Bauern nur 15,5%.