Gastarbeiter

sind Arbeitnehmer fremder Nationalität, die vorübergehend oder auf unbeschränkte Zeit (meist in wirtschaftlich stärker entwickelten Staaten) beschäftigt sind. In Zeiten hohen Wirtschaftswachstums wurden Gastarbeiter vor allem aus jenen Ländern, die über größere Reserven an Arbeitskräften verfügten und nicht in der Lage waren, diese zu beschäftigen, ins Land geholt. In Österreich sind vornehmlich Staatsbürger des ehemaligen Jugoslawiens und auch aus der Türkei als Gastarbeiter beschäftigt. Die Zahl ausländischer Arbeitskräfte in Österreich wurde in den letzten Jahren durch Flüchtlinge wesentlich erhöht. Gastarbeiter benötigen eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, um legal arbeiten zu können. Dies wird durch das Ausländerbeschäftigungsgesetz geregelt. Von Gastarbeitern zu unterscheiden sind Bürger aus Staaten der Europäischen Union (des EWR), die ohne
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung nach dem Grundsatz der Inländergleichbehandlung in Österreich arbeiten können. Dies gilt umgekehrt für Österreicher in der EU (EWR). Übrigens sind derzeit mehr als sechsmal soviele Österreicher in den Staaten des EWR berufstätig als Angehörige solcher Staaten in Österreich.

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