Kollektivvertragspartner

sind die Wirtschaftskammer Österreich und ihre Fachorganisation bzw. die Landeskammern und deren Fachorganisation als Arbeitgebervertreter sowie der Österreichische Gewerkschaftsbund mit seinen 15 Fachgewerkschaften als Arbeitnehmervertreter. Sie wirken als Partner beim Abschluß von Kollektivverträgen (+ Lohn). Das Zusammenwirken der Kollektivvertragspartner und der Abschluß von Kollektivverträgen sind auf die unterschiedliche Marktposition von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zurückzuführen. In der Frühzeit der Industrialisierung (mit großem Arbeitskräfteangebot) waren Arbeitnehmer beim Abschluß von Arbeitsverträgen vielfach Nachteilen ausgesetzt. Nach der Bildung der Gewerkschaften als Zusammenschlüsse der Arbeitnehmer wurde der Abschluß solcher Kollektivverträge zu einer wichtigen Aufgabe. Kollektivverträge sind meist längerfristige Verträge, die insbesondere die Bezahlung, aber auch sonstige Arbeitsbedingungen in bestimmten Wirtschaftsbereichen verbindlich regeln. Kollektivverträge werden auf bestimmte Zeit oder ohne zeitliche Begrenzung abgeschlossen und stellen Iängerfristige Orientierungsdaten für die Wirtschaft dar. Während der Geltungsdauer eines Kollektivvertrages wird von den Kollektivvertragspartnern auf arbeitsrechtliche Kampfmethoden wie Streik oder Aussperrung verzichtet. Die Kollektivverträge haben sich als wichtiges Instrument für den sozialen Ausgleich und damit auch die Entwicklung der + Sozialpartnerschaft bewährt.

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