Gewerbe

ist im weiteren Sinn jede planmäßige, auf Gewinn und Dauer gerichtete selbständige unternehmerische Tätigkeit. In diesem Sinn wird die Tätigkeit des Unternehmens in der gewerblich-industriellen Wirtschaft von anderen selbständigen Berufen (Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder usw.) ebenso abgegrenzt wie von vergleichbar selbständigen Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Als gewerbliche Wirtschaft bezeichnet man in Österreich im allgemeinen die von der Wirtschaftskammerorganisation vertretenen Branchen. So das Gewerbe (im engeren Sinn, insbesondere das Handwerk), die Industrie, den Handel, das Geld-, Kredit- und Versicherungswesen, den Verkehr sowie den Tourismus. Das Gewerbe im engeren Sinn umfaßt Betriebe, bei denen dem Kunden speziell für ihn hergestellte Erzeugnisse verkauft oder Dienstleistungen erbracht werden. Im Regelfall ist eine persönliche intensive Mitarbeit des Betriebsinhabers gegeben. Die Bedingungen für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Gewerbe sind in der Gewerbeordnung festgelegt. Diese Gewerbeordnung wurde 1992 grundlegend reformiert und mittlerweile neu verlautbart. Insgesamt ist die neue Gewerbeordnung stark vom Grundsatz der Liberalität und der Gewerbefreiheit geprägt. Konzessionierte Gewerbe gibt es nicht mehr. Wir unterscheiden freie Gewerbe (alle, die nicht Handwerk oder gebundene Gewerbe sind), Handwerke, nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe und bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe. Ein Handwerk kann man nach Ablegung einer Meisterausüben, aber auch nach Absolvierung bestimmter berufsbildender Schulen oder Studieneinrichtungen, soferne diese für das betreffende Handwerk einschlägig sind (zuzüglich fachlicher Verwendungszeiten). Sind bei Gewerben Befähigungsprüfungen abzulegen (also bei Handwerken oder bei gebundenen Gewerben), dann ist auch eine sogenannte Unternehmerprüfung Teil dieser Befähigungsprüfung. Sie stellt fest, ob die für die selbständige Ausübung eines Handwerks oder eines gebundenen Gewerbes erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse beim künftigen Unternehmer vorhanden sind. Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe kann man unmittelbar nach Anmeldung ausüben. Bei bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerben ist die Ausübung an die Erteilung einer Bewilligung gebunden. Wesentlich ist für gebundene Gewerbe, daß eine bestimmte Ausbildung und Verwendungszeit vorgeschrieben sind, wobei sich das Erfordernis entsprechender Praxis nach der absolvierten Ausbildung richtet. Für die österreichische Situation typisch ist der hohe Stellenwert fachlicher Ausbildung für den Gewerbeantritt. Diese hohen fachlichen Anforderungen liegen insbesondere auch im Interesse des Konsumenten und des Konsumentenschutzes. Die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sind ebenso wie insbesondere die Lehrausbildung Zugangswege zum selbständigen Unternehmertum im Gewerbe. Das Gewerbe nimmt innerhalb der mittelständischen Wirtschaft Österreichs eine Schlüsselstellung ein. Ein weitreichender Strukturwandel bewirkt, daß viele Betriebe durch die technologische Entwicklung ihr Produktions- Programm ändern müssen oder durch andere Unternehmungen abgelöst werden. Es sind auch eine Reihe neuer Dienstleistungsgewerbe entstanden, die ständig an Bedeutung zunehmen, so insbesondere im Kraftfahrzeugsektor und in den verschiedenen Servicegewerben.

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