Europäisches Patentrecht

stellt die Möglichkeit dar, Rechtsschutz für Patente auf europäischer Ebene zu erreichen. Schon 1973 wurde ein Europäisches Patentübereinkommen geschlossen, das die Errichtung des Europäischen Patentamtes in München vorsah. Österreich ist 1979 diesem Patentübereinkommen beigetreten und arbeitet mit. Durch das europäische Patentübereinkommen gab es einen starken Harmonisierungseffekt auf die weiterhin bestehenden nationalen Patentregelungen.

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