nennt man das rot-weiß-rote A mit dem Schriftzug „Austria“ als Querbalken, das im engeren Sinn zur Kennzeichnung österreichischer Produkte, im weiteren Sinn auch als Hinweis auf die österreichische Herkunft von heimischen Leistungen (z. B. im Tourismus) dient. Das Herkunftszeichen sagt nichts über die Güte der gekennzeichneten Produkte im konkreten aus, sondern deklariert die heimische Herkunft und wirbt in diesem Sinne für österreichische Qualität im allgemeinen. Das Gütezeichen, in das das Austria-Zeichen integriert ist, hingegen signalisiert nicht nur die österreichische Herkunft, sondern auch, daß die Qualität des betreffenden Produktes durch eine staatlich autorisierte Stelle geprüft wurde. Beide Zeichen sind im Markenregister des Österreichischen Patentamtes eingetragen und daher gesetzlich geschützt. Das Gütezeichen wird unter bestimmten Voraussetzungen verliehen, das Herkunftszeichen hingegen ist frei verwendbar, wobei aber die Einhaltung der Richtlinien überwacht wird. Beide Zeichen stehen nicht in Konkurrenz, sondern ergänzen sich gegenseitig: Sie dienen der Förderung des Absatzes österreichischer Erzeugnisse im In- und Ausland. Das Austria-Zeichen wurde im Auftrag der Wirtschaftskammer Anfang der 70er-Jahre entwickelt und wird nunmehr durch die Vereinigung „Made in Austria“ verwaltet, die auch für die Bewerbung des Zeichens sorgt.