Pfandrecht bei Krediten

Das Pfandrecht ist bei einem Kredit ein dingliches, akzessorisches Recht eines Gläubigers, dass er sich aus der verpfändeten Sache, sich befrieden kann – WENN der Schuldner die vereinbarte Gegenleistung nicht erbringt bzw. nicht erbringen kann.

Dinglich bedeutet im Zusammenhang mit dem Pfandrecht bei Krediten, dass es gegen jedermann wirksam ist, weil die Sache unabhängig vom Eigentümer verbunden ist.

Es gibt folgende Möglichkeiten an Pfandrechten:

  • Rechte: Wertpapierlombard, Verpfändung von Sparbücher, Verpfändung von Löhnen oder Gehälter
  • Bewegliche Sachen: grundsätzlich Warenlombard
  • Unbewegliche Sachen: grundsätzlich Liegenschaften

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