Um festzustellen, ob ein Auftrag auch ordnungsgemäß durchgeführt werden darf, müssen bei einer Kontoeröffnung oder Kontoänderung die jeweiligen Personen eine Unterschriftsprobe hinterlegen.
Diese Unterschriftsprobe nennt man Unterschriftsprobenlatt.
Wenn eine Zeichnungsberechtigung gestrichen wird, so muss nicht unbedingt ein neues Unterschriftsprobenblatt erstellt werden. Wenn jedoch ein neuer Zeichnungsberechtigter hinzukommt, so ist ein neues Unterschriftsprobenblatt anzufertigen.