Lastschriften gemäß Lastschriftabkommen

Bei einer Lastschrift gemäß Lastschriftabkommen muss der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften erteilen.

Der Abbuchungsauftrag für Lastschriften ist ein einmalig erteilter Auftrag des Zahlungspflichtigen an die Bank, dass diese regelmäßig anfallende, ABER betraglich nicht gleichbleibende Forderungen (=Lastschriften) eines bestimmten Zahlungsempfängers von seinem Konto abzubuchen.

Dabei schließt der Zahlungsempfänger mit der kontoführenden Kreditunternehmung eine Vereinbarung über den Einzug von Forderungen im Lastschrifteinzugsverkehr ab.

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