Einspruchsfrist bei Lastschriften

Lastschriften sind vereinbarte automatische Abbuchungen vom eigenen Konto und können ab 1.11.2009 statt innerhalb von 42 Tagen nun bis zu 56 Tage beeinsprucht werden. Damit erhöht sich die Einspruchsfrist bei Lastschriften deutlich und das Entgegenkommen der EU zu mehr Kundenfreundlichkeit wird wohl so manches Unternehmen in Bedrängnis kommen.

Somit können Bankkunden bei einer unberechtigten Abbuchung die Lastschrift künftig innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von irgendwelchen Gründen rückverrechnen lassen. Bei nicht autorisierten Abbuchungen vom Konto, die meist bei Glücksspielen, erotischen Angeboten etc. passieren, sieht das neue Gesetz eine Einspruchsfrist von bis zu 13 Monaten vor.

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