Makler dürfen Objekte (Häuser, Wohnungen) versteigern!

Ab 1.1.2009 gibt es neue Spielregeln im Bieterverfahren. Damit dürfen Makler beim Immobilienverkauf auch auf Auktionen setzen. Damit bekommen Immobilienmakler ein weiteres Instrument beim Verkauf von Immobilien.

Wie wird das funktionieren, das Bieterverfahren?

Nun der Makler muss in Medien ankündigen, dass er ein Bieterverfahren machen möchte. Wer Interesse hat, der kann die Immobilie besichtigen. Am Tag des Verfahrens müssen alle Interessenten sich am Ort der jeweiligen Immobilie einfinden und können dort ihr Angebot abgeben.

Der Zweck des Bieterverfahrens ist der, dass damit höhere Preise erzielt werden sollen. Außerdem wird ein rascherer Verkauf einer Immobilien erwartet. Mit 1.1.2009 sind nun Immobilienhändler mit Rechtsanwälten und Notaren gleichgestellt. Was das jetzt für Auswirkungen auf diese Auktionen hat ist noch ungewiss. Eventuell sind die notwendigen Vorkehrungen aber so aufwendig, dass Immobilienmakler auf diese Möglichkeit in der Regel verzichten.

Im ländlichen Raum waren solche Bieterverfahren eher selten, da hier die Nachfrage nicht so hoch ist wie z. B. im Wiener Raum.

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