Bausparprämie 2012

Auch 2011 war Bausparen neben dem Sparbuch wieder die beliebteste Sparform der Österreicher.
Bei einer Einwohnerzahl von knapp acht Millionen erscheint die Zahl von mehr als fünf Millionen Bausparverträgen fast unglaublich, ist aber wahr. Österreichs vier große Bausparkassen, Raiffeisen Wohnbausparen, S-Bausparkasse, Wüstenrot und ABV, können sich nach wie vor nicht über zu wenige Neuverträge beschweren.

Ein Teil der Verzinsung ist die staatliche Prämie. 2012 wird eine Prämie von 3% ausgezahlt, wobei dies nur für den Höchstbetrag von 1200,- Euro, also maximal 100,- Euro monatlich, gilt. Zahlt der Bausparer mehr als 1200,- Euro ein, so bekommt er für die Überzahlung keine staatliche Prämie. Somit beträgt der maximale Prämienbetrag, den der Staat 2012 pro Bausparer ausschüttet 36,- Euro.
Der Prozentsatz der staatlichen Prämie hat sich in den letzten zehn Jahren nur geringfügig geändert. 2003 war die Prämie noch 4%, in den Jahren darauf fiel der Prozentsatz auf 3% bzw. 3,5%, bevor er in den Jahren 2008 und 2009 wieder auf 4% stieg. Seit 2011 liegt der Wert unverändert auf 3%.

Die Höhe der Zinsen, die die Bausparkasse zahlt, schwankt je nach Bausparkasse und Vertrag, denn es werden Bausparverträge mit fixen oder mit variablen Zinsen angeboten. Die fix verzinsten Verträge bekommen meist nicht mehr als 2%. Bei der variablen Variante locken die Bausparkassen oftmals mit hohen Zinsen im 1. Jahr, während die Verzinsung in den Folgejahren vom Markt abhängig ist.
Angesicht des schwachen Euros und der nicht gerade rosigen Wirtschaft der Euro-Staaten muss damit gerechnet werden, dass die Zinsen in den nächsten Jahren eher niedrig bleiben.
Somit kann der Bausparer davon ausgehen, dass bei der variablen Verzinsung kein höherer Betrag als bei der Fixverzinsung ausbezahlt werden wird.

Der Kunde darf nur auf keinen Fall den Fehler begehen und die Verzinsung seitens der Bausparkasse und die staatliche Bausparprämie zusammenzuzählen. Denn während die Zinsen der Bausparkasse für den absolut eingezahlten Betrag seit Laufbeginn gelten, wird die staatliche Prämie nur für den Höchstbetrag der im letzten Kalenderjahr eingezahlt wurde, berechnet.

Eine Antwort

  1. heinz April 17, 2012

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