Gesetzliche Einlagensicherung in Österreich

Besonders in Zeiten von Finanz- und Bankenkrisen rückt die gesetzliche Einlagensicherung wieder näher ins Blickfeld. Doch was genau versteht man darunter und wie funktioniert sie?

Unter einer Einlagensicherung versteht man den Schutz vor dem Verlust der Bankeinlagen im Falle eines Konkurses des Bankinstutes. In Österreich, sowie auch in allen anderen EU-Staaten gibt es dazu gesetzliche Regelungen.

Praktisch funktioniert die Einlagensicherung in mehreren Stufen. Die erste Stufe stellen die gesetzlichen Regelungen zur Eigenkapitalquote der Banken dar. Diese dienen dazu bei Problemen einer Bank die Auszahlung von Einlagen zu gewährleisten.

Greift dieser Schutz nicht mehr, so haftet die gesamte Bankengruppe für den Ausfall. Da Konkurse jedoch oft eine ganze Bankengruppe betreffen, gibt es in Österreich noch eine weitere Ebene der Haftung die sektoral gegliedert ist. Der Bankensektor ist dazu in fünf Sektoren untergliedert und jede Bank in Österreich muss einem dieser Einrichtungen angehören. Somit ist eine Einlagensicherung gewährleistet. Diese fünf Ebenen sind der Sektor der Banken und Bankiers, der Raiffeisensektor, der Sparkassensektor, der Volksbanksektor sowie Hypothekenbanksektor.

Zu Zeiten der Bankenkrise von 1. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2009 galt diese gesetzliche festgelegte Sicherung für Anlagen unbegrenzter Höhe. Mit 1. Jänner 2010 wurde die Sicherungshöhe auf 100.000 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass nur Einlagen bis zu dieser Höhe gesetzlich gesichert sind und im Falle eines Konkurses der Bank auch wieder ausbezahlt werden.

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