Seit dem 01.01.2010 liegt die Einlagensicherung in Österreich pro Bank und Kunde bei 100.000 € für natürliche Personen und bei 50.000 € für Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften. Für Forderungen aus Wertpapiergeschäften liegt die Höchstentschädigungsgrenze bei maximal 20.000 €.
Jede Bank, die ihren Hauptsitz in Österreich hat, muss Mitglied in einer der fünf Sicherungseinrichtungen sein, ausländische Banken, die eine Zweigstelle in Österreich haben, müssen die Einlagen über die in Ihrem Stammland vorhandenen Sicherungseinrichtungen in der dort jeweilig geltenden Höhe absichern.
Die österreichischen Sicherungseinrichtungen unterteilen sich in verschiedene Sektoren:
- Sektor der Banken und Bankiers: Einlagensicherung der Banken und Bankiers GmbH
- Raiffeisensektor: Österreichische Raiffeisen – Einlagensicherung eGen
- Sparkassensektor: Sparkassenhaftungs AG
- Volksbanksektor: Schulze – Delitzsch Haftungsgesellschaft
- Hypothekenbanksektor: Hypo – Haftungs – Gesellschaft mbH
Alle fünf Systeme richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben zur Einlagensicherung, die zum 31.12.2009 letztmals festgeschrieben wurden und sind auch Mitglied in der Europäischen Vereinigung für Einlagensicherung in Brüssel.
Im Sicherungsfall werden Auszahlungen auf Antrag des Anlegers/Einlegers und nach Überprüfung der Berechtigung innerhalb von 20 Arbeitstagen veranlasst. Ist das System nicht in der Lage allen Forderungen nachzukommen, tritt der Staat mit einer Bundeshaftung ein.
Leider ist die hier veröffentlichte Einlagensicherung nicht korrekt. Gemäß §103k BWG ist seit dem 1.1.2011 die Grenze sowohl für natürliche als auch für nicht natürliche Personen 100.000 Euro.