Wenn Aktiengesellschaften Kapital benötigen, so können AGs eine bedingte Kapitalerhöhung beschließen und eine Wandelobligation (=Wandelschuldverschreibung) emittieren.
Eine Wandelobligation hat wie jede andere Obligation eine bestimmte Laufzeit und dabei einen fixen Zinssatz. Bei der Wandelanleihe hat aber der Gläubiger ein zusätzliches Umtauschrecht auf Aktien. Nach Ablauf einer bestimmten Frist oder zu bestimmten Terminen, welche in den Anleihebedingungen festgelegt werden, seine Anleihen entsprechend dem zuvor vereinbarten Wandelverhältnis in Aktien des Unternehmens tauschen.
Die Anleihe ist ein Gläubigerpapier. Die Aktie ein Beteiligungspapier – damit wird bei diesem Tausch ein Gläubigerpapier zu einem Beteiligungspapier.