Zahlscheingebühr rechtswidrig: VKI siegt gegen Versicherung -> Zahlscheingebühr unzulässig?

Viele Versicherungen, Mobilfunkunternehmen, etc. haben in den letzten Jahren die Kunden zur Kasse gebeten, wenn diese statt einem Einzug (automatische Abbuchung vom Konto) auf einen Zahlschein bestanden. Durch das Zahlungsdienstgesetz (ZaDIG) welches vor mehr als einem Jahr in Kraft getreten ist, wurde die Zahlscheingebühr abgeschafft – so meinte es zumindest der VKI. Manche Unternehmen sehen bzw. sahen das nicht so. So auch die Finance-Life-Versicherung, welche vom VKI geklagt wurde und in erster Instanz verurteilt wurde (dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig – daher muss man natürlich noch abwarten auf etwaige Berufungen).

In diesem Verfahren hat das HG Wien erstmal ein Unternehmen verurteilt. Eine Klausel in den AGB der Finance Life Lebensversicherungs AG wurde als ein Verstoß gegen das bestehende Zahlungsdienstegesetz gesehen. Spannend war dieses Verfahren schon mal deshalb, weil im Versicherungsvertragsgesetz geregelt ist, dass Versicherungen Kunden mit Mehrkosten belasten dürfen, wenn diese per Zahlschein bezahlen möchten – dem gegenüber stand das Zahlungsdienstegesetz. Das Gericht entschied, dass das Zahlungsdienstegesetz über dem Versicherungsvertragsgesetz steht und somit ein Zahlschein nicht mehr kosten darf.

Das VKI war auch schon bisher gegen 3 Telekommunikationsunternehmen in der gleichen Sache erfolgreich. Man darf davon ausgehen, dass sich das Zahlungsdienstegesetz in der geltenden Fassung durchsetzen wird und Mehrkosten für einen Zahlschein (=Zahlscheingebühr) nicht mehr zulässig ist!

Hinterlassen Sie eine Antwort