Der Valutatag ist in der Finanzwelt der Zeitpunkt, an dem ein Guthaben oder ein Kredit rechtswirksam wird und verzinst werden kann. Das seit dem 1. November 2009 in Österreich geltende Zahlungsdienstegesetz fordert, dass eingehende Gutschriften mit taggleicher Valuta, also Wertstellung, verrechnet werden – sofern bei diesem Transfer keine Währungsumrechnung erfolgt. In der Übergangsphase, bis zum 01.01.2012, ist eine Frist von drei Tagen zulässig.
Was ist ein Valutatag und wo wird dieser angewendet?
Aus der Tatsache dass zuvor der Valutatag nicht mit dem Eingangsdatum der Gutschrift übereinstimmte, folgte daraus zum einen, dass der Bankkunde in diesem Zeitraum keine Zinsen erstattet bekam, und zum andern, dass er für Sollzinsen aufkommen musste wenn er vor dem Valutatag schon über den eingegangenen Betrag verfügte und dabei sein Konto überzog.
So spielt sich der ganze Überweisungsprozess ab 2012 an einem Geschäftstag ab, wobei diese Frist um einen Tag verlängert werden kann wenn der Zahlungsauftrag in Papierform auftritt.
Diese Regelung betrifft außerdem alle Zahlungen die innerhalb der Europäischen Union und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum in Euro durchgeführt werden. Was die Fristen im Zahlungsverkehr angeht, besteht nun für Österreicher auch kein Unterschied mehr zwischen Transaktionen mit Ungarn, was zwar EU-Land ist, aber nicht der Eurozone zugehört, und Transaktionen mit Norwegen, was Kein EU-Land ist, aber Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes ist.