Urlaubsgeld in Österreich

Es gibt zwei Phasen im Jahr, in denen ein wenig zusätzliches Einkommen ganz besonders nützlich wäre: Die Phase rund um den Sommerurlaub und die Weihnachtszeit. Schon seit Jahren zahlen einige Arbeitgeber zu diesem Zweck das 13. und 14. Monatsgehalt in Form eines Weihnachts- oder Urlaubsgelds aus. Es gibt aber besonders beim Urlaubsgeld einige Dinge zu beachten, bevor man sich über die zusätzliche Zahlung freut.

Wie bei allen Sonderzahlungen in Österreich, kommt es hier sehr stark auf den Kollektivvertrag der eigenen Branche an. Neben Lohn und Arbeitszeiten werden hier alle besonderen Vergünstigungen festgelegt, mit denen man als Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Branche rechnen kann. In den letzten Jahren hat es sich etabliert, dass beinahe in jedem neuen Kollektivvertrag ein Anspruch auf Urlaubsgeld vorhanden ist. Daher kann man nicht von einer generellen gesetzlichen Grundlage sprechen, in der Praxis hat sich das Urlaubsgeld jedoch als fester Bestandteil der Gehaltszahlungen bei den Arbeitnehmern festgesetzt. Zudem sollte man stets beachten, dass die Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesondert versteuert werden. Nach dem Abzug eines Freibetrags von 625 Euro, werden die restlichen Vergünstigungen nur mit einem Satz von 6% versteuert. Dadurch bleibt, je nach dem eigenen Gehalt, einiges zusätzliches Kapital für das eigene Konto übrig.

Der Zeitpunkt der Zahlung richtet sich immer nach der Praxis des eigenen Arbeitgebers. Normalerweise erhält man das Urlaubsgeld dann, wenn man es auch braucht, nämlich in den Monaten vor oder direkt nach Antritt der typischen Urlaubszeit. Es gibt jedoch auch Arbeitgeber, die alle Sonderzahlungen an einem Zeitpunkt zusammenfassen und daher erst zum Ende des Jahres sowohl das Weihnachts- als auch das Urlaubsgeld auszahlen. In solchen Fällen sollte man sich einfach direkt bei dem eigenen Arbeitgeber informieren um den Zeitpunkt der Auszahlung und die genaue Summe zu erfahren.

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