Ein Steuerkalender zeigt, wann ein Unternehmen seine Steuern bezahlen muss. Der Steuerkalender 2009 sieht wie folgt aus – die Quelle hierfür ist help.gv.at:
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- bei monatlicher Voranmeldung: 15. des zweitfolgenden Monats
- bei vierteljährlicher Voranmeldung:
- 15. Feb.
- 15. Mai
- 15. Aug.
- 15. Nov.
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- Einkommensteuer-/
Körperschaftsteuer-/
Gewinnfeststellungs-
finanzamt
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- 0 % bis 50 %
vom Einkommen (siehe Brutto-Netto-Rechner)
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- Einkommensteuer-/
Körperschaftsteuer-/
Gewinnfeststellungs-
finanzamt
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- 0 % bis 50 %
vom Einkommen
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- vierteljährliche Vorauszahlungen:
- 15. Feb.
- 15. Mai
- 15. Aug.
- 15. Nov.
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- Wohnsitzfinanzamt
- Betriebsfinanzamt
(bei nur einem Betrieb)
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- 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals als Mindeststeuer für jedes volle Kalendervierteljahr
- 273 Euro für jedes volle Kalendervierteljahr im ersten Jahr ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht
- 1.363 Euro für jedes volle Kalendervierteljahr für unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
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- vierteljährliche Vorauszahlungen:
- 15. Feb.
- 15. Mai
- 15. Aug.
- 15. Nov.
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- Sitz-/Geschäftsleitungs-
finanzamt
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- 3 % der Bruttolohn- und Gehaltsumme
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- Gemeinde
(Sitz der Betriebsstätte)
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- 4,5 % der Bruttolohnsumme sowie
- 0,36 % bis 0,44 % Zuschlag für Wirtschaftskammer-Mitglieder (je nach Bundesland verschieden)
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- Einkommensteuer-/
Körperschaftsteuer-/
Gewinnfeststellungs-
finanzamt
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- einheitlich 3,5 %
- 2 % bei Erwerb durch Ehegatte oder Ehegattin, Eltern und Kinder
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- bei Selbstbemessung:
15. des zweitfolgenden Monats
- bei Vorschreibung:
laut Bescheid
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