Steuerkalender 2009 für Unternehmen

Ein Steuerkalender zeigt, wann ein Unternehmen seine Steuern bezahlen muss. Der Steuerkalender 2009 sieht wie folgt aus – die Quelle hierfür ist help.gv.at:

Steuer Steuer-Tarif Fälligkeit Zuständigkeit
Umsatzsteuer
  • 10 %
  • (12 %)
  • 20 %
  • bei monatlicher Voranmeldung: 15. des zweitfolgenden Monats
  • bei vierteljährlicher Voranmeldung:
    • 15. Feb.
    • 15. Mai
    • 15. Aug.
    • 15. Nov.
  • Einkommensteuer-/
    Körperschaftsteuer-/
    Gewinnfeststellungs-
    finanzamt
Lohnsteuer
  • 0 % bis 50 %
    vom Einkommen (siehe Brutto-Netto-Rechner)
  • 15. des Folgemonats
  • Einkommensteuer-/
    Körperschaftsteuer-/
    Gewinnfeststellungs-
    finanzamt
Einkommensteuer
  • 0 % bis 50 %
    vom Einkommen
  • vierteljährliche Vorauszahlungen:
    • 15. Feb.
    • 15. Mai
    • 15. Aug.
    • 15. Nov.
  • Wohnsitzfinanzamt
  • Betriebsfinanzamt
    (bei nur einem Betrieb)
Körperschaftsteuer
  • 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals als Mindeststeuer für jedes volle Kalendervierteljahr
  • 273 Euro für jedes volle Kalendervierteljahr im ersten Jahr ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht
  • 1.363 Euro für jedes volle Kalendervierteljahr für unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
  • vierteljährliche Vorauszahlungen:
    • 15. Feb.
    • 15. Mai
    • 15. Aug.
    • 15. Nov.
  • Sitz-/Geschäftsleitungs-
    finanzamt
Kommunalsteuer
  • 3 % der Bruttolohn- und Gehaltsumme
  • 15. des Folgemonats
  • Gemeinde
    (Sitz der Betriebsstätte)
Dienstgeberbeitrag
  • 4,5 % der Bruttolohnsumme sowie
  • 0,36 % bis 0,44 % Zuschlag für Wirtschaftskammer-Mitglieder (je nach Bundesland verschieden)
  • 15. des Folgemonats
  • Einkommensteuer-/
    Körperschaftsteuer-/
    Gewinnfeststellungs-
    finanzamt
Grunderwerbsteuer
  • einheitlich 3,5 %
  • 2 % bei Erwerb durch Ehegatte oder Ehegattin, Eltern und Kinder
  • bei Selbstbemessung:
    15. des zweitfolgenden Monats
  • bei Vorschreibung:
    laut Bescheid
  • Lagefinanzamt

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