Sozialhilfe in Österreich

Wie hoch ist die Sozialhilfe in Österreich und gibt es dafür einen Sozialhilfe Rechner und welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um überhaupt Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu können?

Die Sozialhilfe hat in Österreich eine lange Tradition und war bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt (das heißt, dass die Sozialhilfe Ländersache ist). Mit Einführung der sogenannten Mindestsicherung wurde ein für das ganze Bundesgebiet einheitliche Regelung geschaffen. Die Mindestsicherung beträgt in Anpassung an die Mindestpension € 744,– monatlich. Für Ehepaare werden € 1.116,– monatlich ausgezahlt. Für im Haushalt lebende Kinder gilt ein Satz von € 134,– der ab dem vierten Kind auf € 112,– gesenkt wird. In diesen Beträgen sind 25 % Wohnkostenanteil einberechnet, d. h. lebt jemand in einer eigen Wohnung oder in einem eigenen Haus vermindert sich die Mindestsicherung um ein Viertel.
Verfügt ein Antragsteller über eigenes Vermögen, so muß dieses bis zu einem Freibetrag von € 3.720,– (= das Fünffache der Mindestsicherung) aufgebraucht werden. Mit Zuerkennung der Mindestsicherung wird auch eine e-card ausgestellt. Das bedeutet, jeder Mindestsicherungsbezieher ist automaisch voll krankenversichert.
Diese Regelungen gelten nicht nur für österreichische Staatsbürger. EU-Bürger und EWR-Bürger sind ebenfalls anspruchsberechtigt, wenn sie als Arbeitnehmer tätig waren, bzw. wenn sie mindestens 5 Jahre in Österreich gelebt haben. Es muß aber die Arbeitsbereitschaft gegeben sein, außer es bestehen Betreuungsverpflichtungen für ältere Personen oder Kleinkinder bis zu drei Jahren. Nach Berechnung der Sozialversicherungsträger werden ca. 270.000 Personen in den Genuß der Mindestsicherung kommen, darunter befinden sich ca. 90.000 bisherige Notstandsbeihilfenempfänger.

Eine Antwort

  1. pepe Februar 21, 2012

Hinterlassen Sie eine Antwort