Schülerbeihilfe

Es gibt drei verschiedene Arten der Schülerbeihilfe: Schulbeihilfe, Heim- und Fahrkostenbeihilfe und besondere Schulbeihilfe.

  • Schulbeihilfen bekommen nur österreichische Staatsbürger, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen.
  • Heim- und Fahrkostenbeihilfe beanspruchen österreichische Staatsbürger, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 9. Schulstufe oder eine Polytechnische Schule besuchen und außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, da der Hin- und Rückweg zu einer anderen, gleichartigen Schule aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist.
  • Besondere Schulbeihilfen bekommen Studierende während der sechs Monate vor der abschließenden Prüfung, wenn sie daneben noch eine höhere Schule für Berufstätige besuchen, sich durch eine (mindestens) einjährige Arbeit selbst erhalten haben oder sich für die Vorbereitung der Abschlussprüfung von der Arbeit beurlauben lassen oder sie ganz einstellen.

Eine weitere wichtige Vorraussetzung für den Antrag einer solchen Schülerbeihilfe ist eine gewisse soziale Bedürftigkeit der Schüler. Kriterien für eine solche soziale Bedürftigkeit sind Einkommen, Familienstand und Familiengröße des Schülers, seiner Eltern bzw. des Ehepartners zum Zeitpunkt, an dem der Antrag erstellt wird. Daneben erhalten auch Schüler mit Nachweis eines guten Schulerfolges (guter Notendurchschnitt in den Pflichtgegenständen) bzw. Schüler, die die gleiche Schulstufe noch nicht besucht haben eine Schülerbeihilfe. Weiters spielt auch eine Altersgrenze von 30 Jahren eine wichtige Rollte für den Erhalt einer Schülerbeihilfe.

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