Wie errechnet sich der Pensionsantritt in Österreich?
Für den Alterspensionsantritt in Österreich gelten folgende Anspruchsgrundlagen:
Personen, die vor dem 1.1.1955 geboren sind (1): das Regelpensionsalter beträgt bei Frauen 60 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Die Versicherungszeit muss entweder 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 30 Jahre oder 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung bzw. der freiwilligen Versicherung ohne zeitlichen Korridor oder 300 Versicherungsmonate bis zum Stichtag betragen.
Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren sind (2): das Regelpensionsalter beträgt bei Frauen bis 2024 60 Jahre, danach erfolgt jährlich eine Anhebung um sechs Monate; ab 2033 beträgt das Regelpensionsalter für Frauen 65 Jahre. Bei Männern beträgt das Regelpensionsalter 65 Jahre. Die Versicherungszeit muss entweder 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 30 Jahre oder 180 Beitragsmonate der Pflichtversicherung bzw. der freiwilligen Versicherung ohne zeitlichen Korridor oder 300 Versicherungsmonate bis zum Stichtag betragen. Alternativ zu diesen Regelungen können die Regelungen für Personen gemäß Punkt (3) herangezogen werden, wobei die jeweils günstigeren Anspruchsvoraussetzungen zur Anwendung gelangen.
Für Personen, die erstmals ab dem 1.1.2005 Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erwerben (3), gilt ein einheitliches Regelpensionsalter von 65 Jahren. Die Versicherungszeit muss mindestens 180 Versicherungsmonate betragen, wobei davon mindestens 84 Versicherungsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem 1.1.2005 erworben worden sein müssen und Kindererziehungszeiten vor dem 1.1.2005 berücksichtigt werden. Als Erwerbstätigkeit gelten auch die Pflege eines behinderten Kindes, die Pflege eines nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3) und Zeiten der Familienhospizkarenz.