Für Menschen, die gerne eine Pension antreten möchten gelten bestimmte Voraussetzungen. Meistens ist das Alter entscheidend. Doch es gibt noch andere Voraussetzungen, die man erfüllen sollte um eine Pension antreten zu können. Die sogenannte Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen basiert auf den Bestimmungen des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes oder des allgemeinen Pensionsgesetzes. Für die Berechnung der Pensionshöhe wird meistens eine Parallelberechnung durchgeführt, bei der jeweils das alte und das neue Recht beachtet wird. Für Frauen die bis 2024 eine Pension antreten möchten liegt das Antrittsalter bei 60 Jahren. Für Frauen die erst ab 2033 in die Pension gehen wollen, beträgt das Antrittsalter bei 65 Jahren. Bei Männern liegt das Antrittsalter für eine Pensionierung generell bei 65 Jahren. Bei den genannten Daten handelt es sich um die Regelpensionszeit. Leider müssen bestimmte Wartezeiten eingehalten werden bevor man eine Pension antreten kann. Die Wartezeiten liegen bei 180 Versicherungsmonaten, was 15 Versicherungsjahren entspricht und innerhalb der letzten 360 Kalendermonate voliegen muss. Alternativ liegen die Wartezeiten bei 180 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung bzw. der freiwilligen Versicherung ohne zeitliche Lagerung, was ebenfalls 15 Versicherungsjahren entspricht oder 300 Versicherungsmonate wobei Zusatzmonate erst ab dem 1. Januar 1956 zu zählen sind.