Der Scheckbegünstigte wird namentlich auf einem Orderscheck angegeben. Die Weitergabe der Recht aus dem Scheck kann nur durch Indossament (z. B. Unterschrift auf der Rückseite des Scheckes) erfolgen.
Der Scheckbegünstigte wird namentlich auf einem Orderscheck angegeben. Die Weitergabe der Recht aus dem Scheck kann nur durch Indossament (z. B. Unterschrift auf der Rückseite des Scheckes) erfolgen.