Der Krankenversicherungsbeitrag ist ein Beitrag in der sozialen Pflichtversicherung in Österreich. Er wird von jedem Erwerbstätigen erhoben. Es besteht ein Annahmezwang, das heißt, jeder Erwerbstätige muss sich in seiner Gebietskrankenkasse versichern. Entscheidend ist dabei, wo die Tätigkeit ausgeübt wird.
Dabei gibt es für bestimmte Personengruppen noch unterschiedliche Krankenkassen. So zum Beispiel die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter für Personen im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auch für andere Personengruppen, wie Bergleute oder Bauern gibt es entsprechende Krankenkassen. Ebenso sind in Betriebskrankenkassen für bestimmte Firmen vorhanden, wie zum Beispiel die Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe. Beschäftigte und Pensionäre sind hier versichert.
Der Krankenkassenbeitrag beträgt im Jahre 2012 insgesamt 7,65%. Enthalten ist schon Zusatzbeitrag und der Ergänzungsbeitrag. Der Gesamtbeitrag wird zwischen dem Dienstnehmer und Dienstgeber wie folgt geteilt: bei Angestellten: Dienstnehmer 3,82 %, Dienstgeber 3,83 %, bei den Arbeitern: Dienstnehmer 3,95 %, Dienstgeber 3,70 %. Unterschiede gibt es auch bei den Landarbeitern: Dienstnehmer 3,87 %, Dienstgeber 3,78 %. Selbständige sind ebenfalls pflichtversichert. Sie tragen den Gesamtbeitrag von 7,65 % selbst. Pensionisten haben einen Anteil von 4,95 % zu tragen.
Die Angehörigen der Versicherten sind kostenlos mitversichert. Die Beiträge werden prozentual vom Bruttoarbeitsgeld berechnet. Heuer liegen die Grenzbeträge für Geringfügigkeit liegen bei 376,26 € monatlich. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2012 bei 4.230 €. Damit hat sich zum Jahr 2011 in der Höhe der Beitragssätze nichts und bei der Beitragsgrundlage wenig geändert.
Die Krankenversicherungsbeiträge sind ein Grundversicherungsschutz für Krankheit, Unfall, Behandlung im Spital, Zahnbehandlung und Zahnersatz, Mutterschaft und Entbindungsheim, Rehabilitationsmaßnahmen und Früherkennung von Krankheiten. Ab der siebenten Woche wird bei Arbeitsunfähigkeit das Krankengeld gezahlt.