Um den finanziellen Aufwand für einen Umzug in eine Mietwohnung besser kalkulieren zu können, hilft der unten stehende Text, eine Übersicht über die anfallenden Kosten zu gewinnen.
Große Posten bei den Anfangskosten für Mietwohnungen sind die Kaution und die Provision. Die Kaution erhebt der Vermieter, um eventuell auftretende Schäden an der Mietwohnung und/oder Ausfällen an Mietzinszahlungen auszugleichen. In der Regel sind 3 Bruttomonatsmieten, das sind der Mietzins zzgl. Betriebskosten zzgl. 10% Umsatzsteuer, fällig. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution gewinnbringend anzulegen, z.B. auf einem Sparbuch.
Zieht man einen Immobilienmakler für die Wohnungssuche zurate und dieser vermittelt erfolgreich, wird die Vermittlungsprovision fällig. Die Kosten hierfür variieren, je nach Mietdauer: für Mietverhältnisse die bis zu 3 Jahre befristet sind gelten in der Regel eine Bruttomiete zzgl. 20 % Umsatzsteuer. Bei Mietverträgen darüber oder gar unbefristet können 2 Bruttomieten zzgl. 20 % Provision anfallen.
Des Weiteren kann der Vermieter eine Mietzinsvorauszahlung verlangen, welche jedoch vertraglich festgehalten werden muss. Hier zahlt der Mieter für einen bestimmten Zeitraum den Mietzins im Voraus. Auch die Gebühren für den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages sollten noch einkalkuliert werden.
Nicht gesetzlich festgeschrieben ist das Bearbeitungshonorar, welches Hausverwaltungen oder Vermieter für die Vertragserstellung zufließt. Dieser Posten kann also, muss aber nicht zwingend Bestandteil der Kosten für die Mietwohnung sein.