In Österreich erhalten Staatsbürger die Familienbeihilfe, die einen Wohnsitz besitzen. Diese ist grundsätzlich nur für minderjährige Kinder zu erhalten. Für Kinder, die volljährig sind, bietet die Familienbeihilfe maximal bis zur Vollendung vom 26. Lebensjahr Unterstützung, wenn die Kinder in der Ausbildung sind. Während dem Zivil- oder Präsenzdienst besteht kein Anspruch auf diese Unterstützung.
Als Auslände erhält man in Österreich die Familienbeihilfe dann, wenn der Lebensgefährte ein österreichischer Staatsbürger ist oder man selbst seit mindestens drei Monaten angestellt ist, oder auch seit mindestens 5 Jahren in Österreich lebt. Die Beanspruchung dieser Familienbeihilfe hat nichts mit der Höhe des Einkommens zu tun. Wegen eines Gesetzes ist die Mutter hier die erste Berechtigte.
Pro Monat gibt es zwei Termine für die Auszwahlung der Familienbeihilfe. Dieser Termin hängt auch vom Geburtsdatum des Antragstellers ab. Wenn der Antragssteller in einem ungeraden Jahr auf die Welt kam, dann erhält er die Familienbeihilfe immer am 5. eines jeden Monats. Bei einem geraden Geburtsjahr erreicht ihn die Auszwahlung immer am 13. eines Monats. Dieser Betrag wird alle zwei Monate überwiesen. In einem geraden Monat wird sie dann ausbezahlt, wenn der Antragsteller ebenso in einem geraden Monat zur Welt kam – umgekehrt ist es somit genauso. Die Höhe des Betrags zur Beihilfe unterscheidet sich je nach Anzahl der Kinder und deren Alter. Die Familienbeihilfe wird dann zusammen mit dem Kinderabsetzbetrag ausgezahlt.
Ihr opfer ic h bin illegal in deutschland gehe schwarzarbeiten und bekomm alles vom Staat bezahlt .
Ich bin reich ihr opfer während ihr arbeiten müsst für einen Hungerslohn