Die GmbH als Rechtsform für ein Unternehmen ist in Österreich sehr beliebt. Es wundert daher nicht, dass die GmbH die zweithäufigste Unternehmensform ist. Eine GmbH entsteht dadurch, dass eine Person als juristische Person ins Handelsregister eingetragen wird. Der grosse Vorteil der GmbH ist, dass das Riskiko der Gesellschafter auf das eingelegte Kapital reduziert wird. Für die Gründung wird ein sog. Geschellschaftsvertrag benötigt, der bei einem Notar beglaubigt werden muss. Musterverträge stehen auch on-line zur Verfügung. Das Mindestkapital beträgt € 35.000,– wobei legiglich 50 %, d. h. € 17.500,– in bar oder über eine Bank hinterlegt werden muss. Das erforderliche Mindestkapial je Gesellschafter ist nur € 70,–. Die Gründung der GmbH ist mit dem Eintrag ins Firmenbuch abgeschlossen. Der Firmennamen ist frei wählbar, der Zusatz Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist zwingend vorgeschrieben. Derzeit läuft in Österreich die politische Diskussion weiter die sog. GmbH light zu ermöglichen. Dabei soll das benötigte Kapital € 10.000,– betragen, wobei dieses zu 100% vorhanden sein muss. Das bedeutet, es wird in Zukunft um € 7.500,– weniger Eigenkapital zur Gründung notwendig sein. Diese Änderung ist für 2011 angekündigt. Der erste Ansprechpartner für Neugründer ist die Österreichische Wirtschaftskammer mit eigenen Beratungsstellen im ganzen Bundesgebiet.
Grundsätzlich macht die Gründung einer GmbH schon Sinn, da man beim Einzelunternehmen ja persönlich haftet.
Es finden sich im Internet diverse Leitfäden zur Gründung von GmbHs
beispielsweise:
http://www.notar-stockinger.at/gmbh-gruendung.php
oder
http://www.stockhammer-stellnberger.at/content/steuerberater/fuer_unternehmer/unternehmensgruendung/gruendung_einer_gmbh/