Gesellschaftsformen

Jeder Unternehmensgründer kann in Österreich zwischen den  verschiedenen Gesellschaftsformen wählen. Dabei wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Das Wichtigste bei Personengesellschaften ist die persönliche Beteiligung, die persönliche Mitarbeit und zum Großteil die persönliche Haftung. Bei Kapitalgesellschaften kann auch nur das Kapital eingebracht werden.

Welche Kriterien sind bei der Wahl einer Gesellschaftsform zu beachten?

Persönliche, steuerliche, betriebswirtschaftliche und gesellschaftliche Kriterien müssen bei der Wahl der richtigen Rechtsform beachtet werden.

Was sind die gebräuchlichsten Gesellschaftsformen in Österreich?

Sieben Gesellschaftsformen gibt es in Österreich. Vier Rechtsformen zählen zu den Personengesellschaften:

  • das Einzelunternehmen („Ich-AG“),
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GesbR),
  • die Offene Gesellschaft (OG) und die
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Zu den Kapitalgesellschaften zählen die

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die
  • Aktiengesellschaft (AG).

Eine Sonderstellung nimmt die GesmbH & Co KG ein. Weitere Formen sind die Rechtsform des Vereins und die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft. Die Rechtsform des Vereins wird immer dort eingesetzt, wo gemeinschaftliche Aktivitäten angezeigt sind. Die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft z. Bsp. bei Wohnbaugenossenschaften.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für die Gesellschaftsformen?

Maßgebend für alle Gesellschaftsformen ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Zusätzlich bei Personengesellschaften gilt das Unternehmergesetzbuch. Bei Kapitalgesellschaften gelten die gesetzlichen Regelungen u.a. des Aktien- und GmbH-Gesetzes.

Gibt es die ideale Rechtsform?

Die ideale Rechtsform gibt es nicht. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen sollten daher vor einer Unternehmensgründung genauestes betrachtet werden.

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